UVV Prüfung nach DGUV
Was ist eine UVV-Prüfung?
In den Unfallverhütungsvorschriften, die auch als die UVV Prüfung (gemäß § 10 Arbeitsschutzverordnung) bezeichnet werden, sind die Verfahren geregelt, die für die Sicherheit bei dem Umgang mit Betriebs- und Arbeitsmitteln (Maschinen, Werkzeuge, Gebäude, Fuhrpark usw.) notwendig sind. Für jeden Betrieb und jedes Unternehmen sind in diesen Vorschriften die verbindlichen Pflichten definiert, die für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz notwendig sind.
So liegt die eigenständige Verantwortung bei den Betreibern, dass alle Betriebs- und Arbeitsmittel, die eingesetzt werden, in regelmäßigen Abständen von einem Jahr, von einer jeweils dazu befähigten oder sachkundigen Person ausreichend geprüft werden. Oft ist allerdings leider festzustellen, dass die Arbeitsmittelbetreiber oft keine Prüfung vornehmen oder diese nicht fristgemäß realisieren. So ist oftmals eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, elektrischer Anlagen, Maschinen, etc. nicht durchgeführt worden.
Was bedeutet UVV und DGUV?
Die UVV (Unfallverhütungsvorschriften) und DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) beschreiben im Grunde ein und dasselbe Regelwerk. Während die Unfallverhütungsvorschrift die Art der Regelung beschreibt, ist die DGUV-Vorschrift das eigentliche Dokument, in welcher die UVV niedergeschrieben sind.
Welche Konsequenzen trage ich, wenn ich auf eine UVV-Prüfung verzichte?
Wurde die jährliche UVV-Prüfung nicht durchgeführt und protokolliert, drohen dem Betrieb Konsequenzen. Geschieht ein Unfall, trägt die Berufsgenossenschaft die Kosten gegebenenfalls nicht.
Die Unfallversicherung überträgt diese dann auf das Unternehmen. Ist der Mitarbeiter verletzt, kann der Schadensersatzanspruch an den Arbeitgeber gestellt werden. Im schlimmsten Fall drohen hohe Geldbußen und sogar Freiheitsstrafen.
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